Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Trägersysteme

 

1. Miettage

Die Mietberechnung erfolgt nach vereinbarten Kalendertagen, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Betriebsstunden. Der Abholtag und der Rückgabetag werden hierbei jeweils als separater Tag  berechnet.

2. Zahlungsbestimmungen

Die Mietsätze gelten einschließlich der gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Trägersysteme müssen bei Buchung per Vorauskasse in bar bezahlt werden. Der Mieter hat sich bei Abholung durch einen gültigen Personalausweis mit aktueller Adresse auszuweisen.

 

3. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe, spätestens nach Verlassen der Räumlichkeiten des Vermieters geht die Gefahr/Haftung auf den Mieter über. Sie endet, nachdem an unserem Geschäftssitz die Rückgabe erfolgt ist.

 

4. Abholung - Übergabe - Rückgabe - Stornierung

Die Abholung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Einweisung für den Mietgegenstand erfolgt bei der Abholung.

Der Mietbetrag und die Kaution werden wie im Mietvertrag ersichtlich, in bar  verrechnet. Die Buchung kann bis zu 30 Tage vor Mietbeginn mit einer Pauschale von 20,- € per E-Mail, Fax oder per Postbrief storniert werden. Kurzfristigere Stornierungen werden mit 75% des Mietpreises berechnet.

Kann der Mietgegenstand vom Vermieter zur vereinbarten Zeit nachweislich nicht bereitgestellt werden, haftet er nicht für Schäden die dem Mieter dadurch entstehen. Somit kann der Mieter keine Regressansprüche geltend machen, da es sich um Gründe handelt wie Unfall, Verlust oder verspätete Abgabe eines Vormieters.

Über Beschädigungen hat der Mieter den Vermieter bei Rückgabe sofort zu informieren. Bei einer Totalbeschädigung oder Verlust der Mietsache hat der Mieter den Vermieter sofort nach Kenntnisnahme telefonisch zu informieren, um für Folgeaufträge sofort Ersatz beschaffen zu können. Kommt der Mieter diesen Aufforderungen nicht nach, hat er die Kosten für den Ausfall der Folgeaufträge wegen Nichtlieferung an den Folgemieter zu übernehmen (z.B. entgangene Mietgebühr, Kosten für die  Nachbestellung).

Dies wird weiter  mit einer Aufwandspauschale von 100,-€ berechnet.

 

5. Haftung

Durch die Annahme der Mietsache und/oder Unterzeichnung des Mietvertages bestätigt der Mieter, dass er die Mietgegenstände in einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand übernommen hat. Pflege und Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnutzung sind in den Mietgebühren enthalten. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und nur für die vom Hersteller konstruktiv

vorgesehenen Arbeiten einzusetzen. Der Transport von Lebewesen im Mietgegenstand ist ausdrücklich untersagt.

Beschädigungen und Verschleiß aufgrund anormaler schwerer Betriebsbedingungen an den Mietgegenständen gehen zu Lasten des Mieters (z.B. Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Einfahren in Garagen oder Parkhäuser.) Das äußere Anbringen von Spanngurten ist verboten. Diese müssen innen zur Ladungssicherung verwendet werden.

Der Mieter darf einem Dritten keine Nutzungsrechte an dem Mietgegenstand einräumen, noch Rechte aus dem Mietvertrag abtreten.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, sowie des Verlustes, Diebstahls, der Beschädigung, der Vernichtung und des vorzeitigen, anormalen Verschleißes der Mietsache, aus welchen Gründen auch immer, trägt der Mieter.

Der Mieter darf den Mietgegenstand weder selbst, noch durch von uns nicht beauftragte Personen, öffnen oder reparieren lassen. Alle, durch Nichtbeachten dieser Vorschrift, entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Für Schäden die bei der Montage das Trägersysteme am Fahrzeug entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Das Befahren oder Betreten unserem Gewerbebetrieb erfolgt  auf eigene Gefahr.

 

6. Verjährung

Ersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Beschädigung oder Veränderung des Mietgegenstandes verjähren nach 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Rückgabe des Mietgegenstandes.

 

7. Salvatorische Klausel

Sollte ein Bestandteil der Vertragsbedingungen nicht gültig sein, bleiben die anderen Bestandteile davon unberührt und behalten weiter ihre Gültigkeit.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist 73614 Schorndorf.

 

Remstal-Anhänger,  73630 Remshalden

Transportlösung auf der Anhängerkupplung

Inh. Wolfgang Tögel

 

Stand 13.03.2018